Auch Fachkräfte in der Pflege müssen die Schulbank drücken

(Juni 2019)

Auch Fachkräfte in der Pflege müssen die Schulbank drücken (Juni 2019)

Auch Fachkräfte in der Pflege müssen die Schulbank drücken (Juni 2019)

20 Mitarbeiterinnen aus den Altenheimen der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen nahmen Mitte Juni an einer ganztägigen Schulung teil. Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen und stellvertretende Pflegedienstleitungen, Pflegefachkräfte sowie Mitarbeiterinnen aus dem sozialen Dienst des Warburger Haus Phöbe, des Soester Hanse-Zentrums und des Soester Lina-Oberbäumer-Hauses beschäftigten sich einen ganzen Tag lang mit der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Damit möglichst viele geschult werden können, gibt es Mitte Juli eine weitere Schulung für weiteres Fachpersonal.

Die Qualitätsprüfungen von vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem neuen Verfahren starten im Herbst auf der Basis von bundesweit gültigen Prüfrichtlinien. Die Qualitätsdarstellung wird auf drei Säulen stehen: auf ausgewählten MDK-Qualitätsprüfergebnissen nach neuem Prüfverfahren, auf Qualitätsdaten (Ergebnisindikatoren), die die Heime selbst erheben, und auf allgemeinen Informationen zur Einrichtung.

Das neue Qualitätsprüfverfahren besteht einerseits aus der Ermittlung so genannter Qualitätsindikatoren und andererseits aus der neuen Qualitätsprüfung durch den MDK. Für die Einrichtungen gilt es hierfür, künftig alle sechs Monate zentrale Daten zur Selbstständigkeit und zum Pflegestatus der Bewohner zu erfassen.
Die Erhebung der Daten erfolgt von den Pflegefachkräften in den Einrichtungen zu einem für die Einrichtung individuell festgelegten Stichtag. Die Daten werden anonymisiert an eine zentrale Datenauswertungsstelle (DAS) geschickt. Die DAS prüft die Informationen auf Plausibilität und ermittelt die Kennzahlen. Die Einrichtung erhält anschließend eine Rückmeldung zu ihren Ergebnissen.

Starten werden die ersten Einrichtungen mit der Datenerfassung im Oktober 2019, bis Ende März 2020 sollen dann alle Einrichtungen ihre Daten erstmals erfasst und weitergeleitet haben. Das ganze Verfahren wiederholt sich anschließend alle halbe Jahre. Die neue Qualitätsprüfung soll verstärkt an der Ergebnisqualität anknüpfen.

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