Der Bewohnerinnenbeirat - DAS Mitwirkungsgremium der Bewohnerinnen
Der Bewohnerinnenbeirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen Einrichtungsleitung und Bewohnerinnen und wird bei allen Entscheidungen eingeschaltet, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht. Es besteht Mitwirkung und Mitbestimmung unter dem Aspekt der verstärkten Ausrichtung auf die Interessen der Bewohnerinnen.

Hier ein kurzer Auszug, bei welchen Entscheidungen der Bewohnerinnenbeirat mitwirkt:

  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Leistungen der Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Aufstellung oder Änderung der Hausordnung
  • bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen
  • Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung
  • Unfallverhütung
  • Zusammenarbeit mit Prüfungsinstanzen